Am 19.11. wird um 10:30h beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Adalbertstrasse 18) über die Klage einer Aktivistin verhandelt. Diese zielt auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Maßnahme hin.
In der Nacht zum 6. Februar 09 wurden AktivistInnen von männlichen Polizisten gewaltsam aus ihren Zelten herausgezerrt. „Personalienkontrolle“ hieß es. Obwohl die Betroffenen bereits ca. zwei Stunden zuvor kontrolliert worden waren und ihre Zelte unter Polizeibewachung aufschlugen. Es ging darum, ein kleines Camp in der Nähe vom See aufzubauen, für die Menschen die keine Bleibe mehr hatten, nachdem sie einen Platzverweis für das Gebiet der eigentlichen Waldbesetzung erhalten hatten – zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Mahnwache außerhalb des Campes.
Eine Person erlitt auf Grund dieses nächtlichen Überfall einen starken psychologischen Schock – daher wurde versucht, die Polizei mit einer Klage zumindest in Erklärungsnot zu bringen. Sie muss merken, dass Willkürmaßnahmen seitens der Betroffenen nicht unbeantwortet bleiben.
Die Polizei leugnete zunächst den ganzen Vorfall. Nun hat sie die nächtliche Kontrolle eingeräumt – immerhin. Sie versucht aber ihre Beamten zu decken und lügt in ihren Stellungnahmen ohne Ende…. die Beamten seien freundlich und geduldig gewesen, hätten keine Frau aus ihrem Schlafsack herausgerissen (gut, dann ist die Klägerin keine Frau), seien nicht ins Zelt eingedrungen – die AktivistInnen haben sicherlich Halluzinationen, der Reißverschluss vom Zelt und vom Schlafsack muss von selbst kaputt gegangen sein. Aussage der Polizei gegen Aussage von AktivistInnen… raten wir mal wem die Richter am ehesten glauben…
Aus diesem Grund ist nicht mit einem Erfolg der Klage zu rechnen. Das Gerichts hat es auch bereits signalisiert, indem es der Klägerin die Prozesskostenhilfe verweigerte und für die Hauptverhandlung ein einziger Polizeizeuge geladen hat, obwohl die Klägerin eigene Zeugen genannt hat.
Hinzu kommt, dass das Gericht womöglich das nachträgliche Feststellungsinteresse verneinen wird, unter dem Motto, die Klägerin selbst stand nicht unter Schock, also wurde sie von der Maßnahme nicht beeinträchtigt. Zusätzlich zu der Klage wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten eingereicht. Die verantwortlichen Polizisten müssen sich immerhin mit dem Vorfall etwas auseinandersetzen und können sich überlegen, ob die Maßnahme es Wert war.
Mehr ist nicht zu erwarten. Im Widerstand haben aber kleine Schritte auch ihre Bedeutung.
Kleine Ergänzung….
Das Schreibt die Klägerin auf ihre eigene Homepage unter
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/berichte-gerichtsverhandlungen.html#VG-Kelsterbach
In
der Nacht zum 6. Februar wurden AktivistInnen von männlichen Polizisten
gewaltsam aus ihren Zelten herausgezerrt. „Personalienkontrolle“ hieß
es. Obwohl die Betroffenen bereits ca. zwei Stunden zuvor kontrolliert
worden waren und ihre Zelte unter Polizeibewahrung aufschlugen. Es ging
darum, ein kleines Camp in der Nähe vom See aufzubauen, für die
Menschen die keine Bleibe mehr hatten, nachdem sie einen Platzverweis
für das Gebiet der eigentlichen Waldbesetzung erhalten hatten. Eine
Person erlitt auf Grund dieses nächtlichen Überfall einen starken
psychologischen Schock – daher wurde versucht, die Polizei mit einer
Klage zumindest in Erklärungsnot zu dringen. Sie muss merken, dass
Willkürmaßnahmen seitens der Betroffenen nicht unbeantwortet bleiben.
Die Polizei leugnete ja zunächst den ganzen Vorfall. (Dazu: Junge Welt, FR)
Am 19.
November 09 wurde vorm Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
mündlich verhandelt, das Urteil soll der Betroffenen in den kommenden
Wochen zugestellt werden (Stand 19.11.09).
Verhandelt wurde über
meine Klage, diese zielt auf die
Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilchen Maßnahme hin.
Auf
dem Waldbesetzungsblog ist ein Text mit meiner Zusammenfassung
der
juristischen politischen Lage vor dem Gerichtstermin: http://waldbesetzung.blogsport.de
Auf Grund dieser Ausganlage – geringe Aussicht auf Erfolg und die
Notwendigkeit, Prioritäten zu setzen (Energie und Mobilisrungspotenzial
auf Strafprozess konzentrieren) wurde zum Termin bewusst nicht
mobilisiert und auch keine Pressearbeit gemacht. Irgendwie kann die
Polizei uns wirklich nicht einschätzen… Wir traffen auf
unverhältnissmäsig viele Polizisten – die insbesondere davor angst
hatten, dass AktivistInnen dem Gericht auf’s Dach steigen – was wir
überhaupt nicht vor hatten. Peinlicher aufdringlicher polizeiischer
Auftritt… wird sind es aber irgendwie gewohnt. Weiter frage ich mich
was daran so schlimm gewesen wäre, … Absurde Welt!
Ein Prozessbeobachter hat einen zusammenfassenden Bericht zu dieser
mündlichen Hauptverhandlung aus seiner Perspektive online gestellt: http://waldbesetzung.blogsport.de
Ob es wirklich es wert war, Energie in diesem Verfahren rein zu stecken
und extra nach Frankfurt zu kommen? Ich meine ja. Es gibt immer nette
Menschen zu besuchen, in der Gegend.
Aber im ernst: Es ist für mich persönlich aus jurisitschem Sicht ein
Lernprozess – diese etwas „intellektuelle Auseinandersetzung“ gehört
für mich zum politischem Engagement. Dabei wollte der Richter es
mir
irgendwie nicht wirklich nehmen, als ich erwähnte ich sei ja eine
jurisitsche Lain. Gut ich habe schon einiges „bei doing“ gelernt und
besitze langsam ein nicht unerheblisches juristisches Background…
Stimmt schon.
Es geht mir weiter ums Prinzip: Polizei Allmacht und willkürliche
Maßnahmen nicht wortlos und wehrlos hinnehmen – auch wenn klar ist, das
Gerichte dann in dem Sinne Befangen sind, dass sie zum Staatsapparat
gehören und in ihrem System verfangen sind – weit weg von wirklichen
menschlichen humanistischen Gedanken. Das dürfen sie sich in
diesem
System nicht erlauben. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um
System. Ich ich finde es umso wichtiger, hier nicht mitzuspielen und
mit meiner Betroffeneheit und Emotivität auf das menshclische
einzugehen. Der Menschn ist doch ein politisches Wesen!!!
Im Widerstand haben kleine Schritte auch ihre Bedeutung!