Unter dieser Überschrift greift die Bürgeraktion PRO Flughafen e.V. in ihrem Newsletter 10/2009 die AktivistInnen unter den AusbaugegnerInnen
scharf an.
Ernst Müller, Geschäftsführer der Pro-Ausbau-Lobbyinitiative, wirft in seinem Editorial Infantilismus und ein falsches Rechtsempfinden vor.
Er schreibt unter anderem:
„Wie recht er (Anmerkung:Gemeint ist der Journalist Tichy von der Wirtschaftswoche) hat, beweisen die Rechtsbrüche unbelehrbarer Flughafenausbaugegner in Frankfurt. Ihnen drohen hohe Bussgelder, weil sie des Hausfriedensbruchs und der Beamtenbeleidung angeklagt sind. Drei der Aktivisten sind gar vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, wo sie sich über „Freiheitsentziehungund Grundrechtsverletzungen“ beschweren.
Ein Polizeieinsatz am 11.Februar 2009, mit dem die Polizei eine (illegale) Kletteraktion im kelsterbacher Wald beendete, habe unter anderem gegen die Grundrechte auf Menschenwürde sowie gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstossen.
Kein Wort darüber, dass die Fraport AG als Besitzerin des Waldes die unrechtmässigen Besetzer zuvor aufgefordert hatte, das Gelände zu räumen. Selbst als das Areal schliesslich eingezäunt und es verboten war, sich diesem mehr als 50 Meter zu nähern, hätten die Demonstranten ihn immer wieder überklettert. Ein klarer Rechtsbruch!
In einer Zeit, in der man den Respekt vor Institutionen nicht lernt, scheint jedes Mittel erlaubt. Faktum ist: Die Besetzung war illegal. Das muss man sagen -und ahnden- dürfen. Doch die illegalen Besetzer drehen den Spiess um und behaupten, das sei ein Versuch der Fraport, „uns zu kriminalisieren und mit Repressionen den Widerstand zu brechen“. Mag die Absicht der Besetzer noch so friedlich gewesen sein, ihre Handlung war ein klarer Rechtsverstoss. Und das Recht ist kein
Kindergarten, in dem man trotzig sein vermeintliches Recht ermotzen kann.
Herzlichst
Ernst Müller „
……
Soweit das Zitat.
Die Organisation „PRO Flughafen e.V.“ besteht seit dem Jahr 2000. Sie wurde von interessierter Seite gegründet, um den Anti-Ausbau-Initiativen etwas
„Positives“ entgegenzusetzen. Dabei übernimmt sie Verlautbarungen, welche die Fraport als seriöses Unternehmen nicht selber machen kann -wie obige geistige Tieffliegerei-, ist aber auch massiv und leider sehr erfolgreich meinungsbildend im Kontakt mit Institutionen und Medien tätig gewesen. Geleitet wird sie von der PR-Frontfrau Christel Karesch und dem CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus Peter Willsch.
Seit der Durchsetzung des Ausbaus sind die Aktivitäten gedrosselt, die Website liegt brach.
Sicher ist es der Stil der PR-Leute, zu provozieren. Aber auch, das Prägen der öffentlichen Meinung. Mit seinem Kommentar bestätigt der Geschäftsführer von PRO indirekt die Wirksamkeit unserer Anti-Kriminalisierungskampagne. Dies gilt es auszubauen. Zwischen Januar und März stehen nochmals zahlreiche wichtige Prozessentscheidungen an.
Wir sehen uns auf dem „Kinderspielplatz“ !
Das wohlstandsverwahrloste Kind verhält sich nach dem Muster: Lieber mache ich mein Spielzeug kaputt als dass ich jemand anderen damit spielen lasse.
In Hessen heißt das: Lieber wird das Recht einer Willkürkonstruktion geopfert als das Rechtsgut der Widerstandsfreiheit anzuerkennen. Gegen eine unrechtmäßige Handlung ist Widerstand rechtmäßig (StGB §113.3). Die ganze infantile Projektion dient nur dem Zweck sich selbst darüber hinwegzutäuschen dass die Rechtsordnung auf den Fall ihres eigenen Versagens vorbereitet ist, welcher mit dem sogenannten Sofortvollzug eingetreten ist.
Psychologisch gesehen ist der Text außerdem ein Offenbarungseid des autoritären Bedürfnisses unserer politischen Gegner. Wer auf Kosten künftiger Generationen wirtschaften will hat das wohl nötig.