Leipzig bleibt Heimat der Montagsdemos

Als wenig spektakulär erwies sich die Gerichtsentscheidung in Leipzig. Sicher ist die Bestätigung des Nachtflugverbots in der „Kernnacht“ ein echter Erfolg, gemessen an der relativen Bedeutungslosigkeit, in der sich die Ausbaukritikerinnen politisch noch im Sommer befanden. Jetzt, eine Landebahneröffnung und bald 20 Montagsdemos später, ist es aber definitiv zu wenig. Die „Nachtrandstunden“ dürfen weiter verlärmt werden (auch wenn hier erstmals ein freilich ausbaufähiger „Deckel“ greifen könnte, der die Nachfrage dem gesetzlich erlaubten Slot-Angebot anpasst- tagsüber wäre das auch ganz nett….) Ein echtes Problem für die Weiterexpansion des Flughafens ist dies aber nicht. Abflüge zwischen 22 und 23 Uhr lassen sich strecken, die Anflüge der Interkontinentaljets ab fünf Uhr und die ersten TUI Fly und Condor-Starts werden über zwei verschiedene Bahnen verteilt, um ein „langsames Anschwellen“ zu gewährleisten. Eine weitere Bahn wäre, um diese Vorgaben besser erfüllen zu können , in der Logik des Airports sicher auch ganz hilfreich..

Genau hier liegt der Punkt: Eine Abwägung der Gesamtbelastung der Region gegenüber den Interessen des Flughafens hat das Gericht nicht vorgenommen und sich hier fast ganz dem Planfeststellungsbeschluss von 2009 angeschlossen.Wachstumsbeschränkungen wollte man der Luftverkehrswirtschaft nicht auferlegen, ebenso war eine, Interessenabwägung zugunsten der Ökologie, etwa scharfes Nein zu Waldverlusten, wenn sie sich in der Region nicht (mehr) ausgleichen lassen, nicht zu vernehmen. Offenbach und die Lerchesberger sind als Verlierer aus dem Verfahren hervorgegangen, denn das Fass einer Kompensationspflicht des Flughafens gegenüber von ihm verursachten wertmindernden Einflüssen wollte das Gericht nicht aufmachen. – Freuen kann sich hingegen der Kelsterbächer Getränkehändler, der seine Fanta künftig auf Fraport-Kosten lärmgemindert lagern kann ( ein Hoch auf den Schutz der Gewerbefreiheit durch den Bundesverwaltungsgerichtshof, dem Rächer des Taubengrunds !!!!)

Mit einer für uns befriedigenden juristischen Definition der Auswirkungen und Ausformungen des Begriffs der „Lebensqualität“ , durften wir -Hand aufs Ohr- seitens der Justiz-Bosse nicht rechnen. Die muss politisch erstritten werden, so wie es auch beim Wald durch Besetzungen versucht wurde und beim Nachtlärm erfolgreich gelaufen ist. Es dauerte, bis er „justiziabel“ wurde. (Mensch erinnere sich an die große öffentliche Anhörung zur Greiser-Studie im Januar 2010) Das Wachstum des Luftverkehrs zurückzudrehen, geht nur mit bundes- oder gar europaweit organisierten Kampagnen und entschiedenem Widerstand vor Ort.

Die Proteste, zuvorderst die Montagsdemos, müssen weitergehen. Es geht weiter um das Entscheidungsrecht der Menschen über die Entwicklung der Region. Also um ein Ende der Profitlogik, der kapitalistischen Verwertung und Vernutzung von Mensch und Umwelt im und um den Flughafen. Zu den konkreten, kleinschrittigen Forderungen wie das Nachtflugverbot 22-06, Deckelung der Flugbewegungen, Ende der Expansion (insb. der Verzicht auf Terminal 3) und den Stopp der Abschiebungen wird sich jetzt ein neues Konfliktfeld gesellen: Die möglichen Ausnahmeregelungen für Flüge in den Kern- und Randstunden der juristischen Nacht. Denken wir an die verflossene Anti-Startbahn West Bewegung, deren Erlahmung dem Flughafen Flügel verlieh… Ein sogenannter Etappensieg ist ganz nett, aber was zählt der schon gegenüber der Gesamtwertung ?


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